Übersetzung der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV.
Auf zwei Hoftagen in
Nürnberg und Metz ließ Kaiser Karl IV. im Januar 1356 und am Weihnachtstag
desselben Jahres eine umfassende Urkunde verkünden, in der u. a. die Verfahren
für Wahl und Krönung des römisch-deutschen Königs und späteren Kaisers sowie
Rechte und Pflichten der sieben Kurfürsten detailliert festgelegt wurden. Nach
seiner Besiegelung wird dieses Dokument, das 450 Jahre lang in Geltung blieb und
daher nicht von ungefähr oft als das Grundgesetz des 1806 untergegangenen
Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bezeichnet wird, vereinfacht Goldene
Bulle genannt. Im Jahre 2013 wurden die sieben Ausfertigungen der Goldenen Bulle
in das Weltdokumentenerbe der UNESCO aufgenommen.
Aus Anlass des 650. Jahrestages der Veröffentlichung veranstaltete die Berliner Arbeitsstelle der Monumenta Germaniae Historica nicht nur vom 9.-12.10.2006 eine internationale Tagung, deren Ertrag in zwei umfangreichen Bänden (Die Goldene Bulle. Politik – Wahrnehmung – Rezeption) vorgelegt wurde; zur größeren Breitenwirkung wurde auch die deutsche Übersetzung, die unser Vorgänger Wolfgang D. Fritz 1978 zum 600. Todestag Karls IV. besorgt hatte, erstmals online zur Verfügung gestellt. Von ihm stammt auch die maßgebliche Edition des zugrundeliegenden lateinischen Textes der Goldenen Bulle in den Constitutiones (MGH Const. 11 S. 535–633).

(Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv)