Übersetzung der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV.

Siegel der Goldenen BulleAuf zwei Hoftagen in Nürnberg und Metz ließ Kaiser Karl IV. im Januar 1356 und am Weihnachtstag desselben Jahres eine umfassende Urkunde verkünden, in der u. a. die Verfahren für Wahl und Krönung des römisch-deutschen Königs und späteren Kaisers sowie Rechte und Pflichten der sieben Kurfürsten detailliert festgelegt wurden. Nach seiner Besiegelung wird dieses Dokument, das 450 Jahre lang in Geltung blieb und daher nicht von ungefähr oft als das Grundgesetz des 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bezeichnet wird, vereinfacht Goldene Bulle genannt. Im Jahre 2013 wurden die sieben Ausfertigungen der Goldenen Bulle in das Weltdokumentenerbe der UNESCO aufgenommen.

Aus Anlass des 650. Jahrestages der Veröffentlichung veranstaltete die Berliner Arbeitsstelle der Monumenta Germaniae Historica nicht nur vom 9.-12.10.2006 eine internationale Tagung, deren Ertrag in zwei umfangreichen Bänden (Die Goldene Bulle. Politik – Wahrnehmung – Rezeption) vorgelegt wurde; zur größeren Breitenwirkung wurde auch die deutsche Übersetzung, die unser Vorgänger Wolfgang D. Fritz 1978 zum 600. Todestag Karls IV. besorgt hatte, erstmals online zur Verfügung gestellt. Von ihm stammt auch die maßgebliche Edition des zugrundeliegenden lateinischen Textes der Goldenen Bulle in den Constitutiones (MGH Const. 11 S. 535–633).

Siegel der Goldenen Bulle
Das für das Königreich Böhmen bestimmte Exemplar der Goldenen Bulle
(Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv)